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Wohnung mieten: Was für Flüchtlinge gilt und was sie zur Anmietung benötigen

Anwalt.org hat einen Ratgeber für Flüchtlinge bei der Wohnungssuche herausgegeben. Dort heißt es:

Ein eigenes Heim bedeutet für viele Menschen, dass sie angekommen sind. Die schützenden vier Wände dienen als Rückzugsort und verschaffen den Bewohnern einen großen Freiraum und viel Autonomie. Ohne Zweifel sehnen sich gerade Flüchtlinge nach ihrer oftmals gefährlichen Reise und der Zeit in Asylbewerberheimen danach, eine eigene Wohnung zu mieten.

Doch welche Bestimmungen gelten hierfür? Dürfen Asylbewerber, Geduldete und subsidiär Schutzberechtigte überhaupt eine Wohnung mieten? In diesem anwalt.org-Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Suche und Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge.

Überblick:

  • Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?
  • Als Flüchtling eine Wohnung mieten: Schritt für Schritt
  • Eine passende Wohnung finden
  • Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge und Asylbewerber?
  • Diese Unterlagen sind erforderlich

Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?

In Deutschland gelten verschiedene Status bei Flüchtlingen. In den ersten drei Monaten können Flüchtlinge keine Wohnung mieten: In diesem Zeitraum sind sie dazu verpflichtet, in einer Erstaufnahme-Einrichtung zu wohnen. Die Unterbringung und Verpflegung wird somit vom Staat übernommen.

Diese Zeit in der Erstaufnahme-Einrichtung kann ausgedehnt werden, bis der Asylantrag bearbeitet wurde. Es ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, eine Wohnung für Asylbewerber zu bekommen – erst mit der Asylberechtigungkommt das Recht auf eine Wohnung.

Ist der Antrag noch nicht bearbeitet, kann ein Flüchtling keinen Mietvertrag unterzeichnen. Ein entsprechender Vertrag müsste von der zuständigen Stadtverwaltung unterschrieben werden. Gibt es Probleme bei der Unterbringung geflüchteter Menschen, ist dies jedoch durchaus möglich.

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab wann Geduldete eine Wohnung anmieten dürfen. In der Regel muss die Duldung mindestens ein Jahr angedauert haben. Eine Wohnsitzauflage bleibt aber weiterhin bestehen.
 

Als Flüchtling eine Wohnung mieten: Schritt für Schritt

Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.
 

Eine passende Wohnung finden

Für Flüchtlinge stellt die Wohnungssuche oftmals eine große Herausforderung dar. Ohne Sprachkenntnisse ist es meist schwierig, passende Angebote zu finden. Die Hilfe von Muttersprachlern kann an dieser Stelle viel bewirken. Heutzutage ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung im Internet am erfolgversprechendsten. Die meisten Vermieter nutzen Onlineplattformen, um ihre Räumlichkeiten anzubieten.
 

Wer zahlt die Miete von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Relevant ist bei der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge meist die Höhe der Miete. Insbesondere dann, wenn die Betroffenen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, wird nur ein bestimmter Betrag von den Behörden übernommen.

Vorsicht bei speziellen Angeboten für Geflüchtete. Nicht jede angebotene Wohnung für Flüchtlinge entspricht den wirtschaftlichen Gegebenheiten: Manche Vermieter versprechen sich ein allzu gutes Geschäft.
 

Diese Unterlagen sind erforderlich

Vermieter verlangen meist von Flüchtlingen und potentiellen Mietern viele Dokumente. Eine Wohnung ist in der Regel nur dann zu bekommen, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Eine Mietanfrage ohne die folgenden Unterlagen hat wenig Aussicht auf Erfolg:

Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten:

  • SCHUFA-Auskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (diese erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt)
  • Mietübernahmeschein des Jobcenters oder eine Einkommensbescheinigung (ggf. inklusive Arbeitsvertrag)
  • Kopie der Aufenthaltsgestattung

Achten Sie auf die Forderungen der Vermieter – in manchen Fällen werden noch zusätzliche Dokumente gefordert – etwa ein polizeiliches Führungszeugnis. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden und die erforderlichen Unterlagen beisammen, ist es an der Zeit, den Vermieter zu kontaktieren.
 

Diesen Muster-Text können Sie nutzen:

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

ich interessiere mich für Ihre Wohnung in [Adresse hinzufügen]. Sehr gerne komme ich zu einer Besichtigung vorbei. Wann wäre ein Termin hierfür möglich? Erreichen können Sie mich gerne unter der E-mailadresse: [E-mailadresse hinzufügen] oder unter [Telefonnummer hinzufügen].

Optional: Die erforderlichen Unterlagen kann ich selbstverständlich bereits zum Besichtigungstermin vorlegen.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.

Mit besten Grüßen,
[Eigenen Namen hinzufügen]

Telefon

+49 (0)157 83517520, Birgit, +49 15566 834889, Seren (Klosterstraße), +49 15566 611640, Almutamed, +49 (0)17660749454 (Anna, Ukraine-Beratung), +49 (0)178 5745898 (Anastasiia, Ukraine Beratung)

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

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